Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von KFZ-Zubehör
Es gilt der im Mietvertrag schriftlich fixierte Mietpreis. Die Miete ist bei Übergabe der Mietobjekte ohne Abzug zu zahlen. Die Mietpreise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Standort, ohne Montage. Bei Abholung ist eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro für Dachboxen sowie Fahrradträger und 50,00 Euro für Grundträger in Bar oder per EC Karte zu hinterlegen. Diese wird zurückgezahlt, sofern das Mietobjekt im vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wird. Andernfalls wird die Kaution bis zum Ende der Schadensregulierung einbehalten und mit dem Schaden verrechnet.
Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss mit dem Vermieter mindestens 7 Tage vor Mietbeginn einvernehmlich verabredet werden.
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter und seine Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist der Führer des Fahrzeuges für die ordnungsgemäße Montage der Mietsache selbst verantwortlich. Für Hilfestellungen und Ausführungen steht der Vermieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit seinen Fachkenntnissen zur Verfügung. Für dabei eventuelle entstehende Schäden wird keinerlei Haftung übernommen. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen.
Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommens des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke. Der Mieter hat den Mietartikel in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Die Überlassung der Mietsache an einen Dritten ist nicht gestattet. Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind.
Die Benutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist untersagt, das Mietobjekt zu verwenden:
zum Transport von Lebewesen, zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, zur Weitervermietung, für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und die auf Wunsch des Mieters vom Vermieter ausgehändigten Benutzerempfehlungen zu beachten.
Die Vermietung erfolgt nur gegen Hinterlegung einer Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes sowie o.g. Kaution. Bei Fahrradträgern ist zusätzlich ein entsprechendes KFZ-Kennzeichen vorzuweisen.
Eine Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietobjekte und Reisegepäck können und sollten vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden KFZ-Versicherung, selbstständig versichert werden.
Reservierungen sind nur gültig für Mietobjektgrößen, nicht für spezielle Mietobjekttypen. Die Übernahme des Mietobjektes hat spätestens 1 Stunde nach der vereinbarten Zeit zu erfolgen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Die Übernahme des Mietobjektes durch den Mieter erfolgt zu der vereinbarten Zeit. Die Rückgabe erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, bis 16:30 Uhr. Sollte der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden und hierdurch ein Schadensersatzanspruch eines nachfolgenden Mieters entstehen, so haftet der Mieter für alle Forderungen und Ansprüche, die gegen den Vermieter aus nicht rechtzeitiger Bereitstellung entstehen und stellt den Vermieter von solchen Forderungen frei. Zusätzlich ist für jeden Überziehungstag eine Gebühr von 30,00 Euro pro Mietobjekt zu zahlen.
Stornierungen sind grundsätzlich jederzeit vor Mietbeginn möglich. Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Mieter bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei durch Stornierung in Textform vom Vertrag zurücktreten. Geschieht dies in einem Zeitraum, der weniger als 14 Tage jedoch mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Mietzeitraum liegt, ist eine Gebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Mietkosten zu zahlen. Bei Stornierungen bis 7 Tage vor Mietbeginn verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung von 100% der vereinbarten Mietkosten.
Bei Gegenständen, die der Vermieter speziell für einen Kunden bestellt, z.B. fahrzeugspezifische Zusatzteile, ist eine Stornierung nur bis zu 72 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung möglich.
Reparaturen, die mit Mietzeitraum notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Mietobjektes zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter unter Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.